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Schneider KLF - Lüftungsservice GmbH

 

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Schneider KLF - Lüftungsservice GmbH
 Schneider              KLF - Lüftungsservice GmbH

Verpflichtende Reinigung !!!

Laut Berufsgenossenschaft wird festgehalten, dass:

  • Täglich : Inspektion der Küchenablufthauben und deren Komponenten ( z.B. Aerosolabscheider) und bei Bedarf dessen Reinigung

  • Min. alle 14 Tage: Küchenablufthauben und deren Komponente reinigen

  • Min. halbjährlich: Küchenabluftdecken auf Verschmutzungsgrad überprüfen und bei Bedarf reinigen, sowie die Küchenabluftanlage (z.B. Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) prüfen und bei Bedarf reinigen.

  • Min. 2 mal pro Jahr: Aktivkohlefilter müssen mindestens 2 mal pro Jahr durch einen Sachkundigen überprüft werden und bei Bedarf ausgetauscht werden.

 

Welche Änderungen bringt die im Januar 2018 neu veröffentlichte VDI 6022 Blatt 1? 

Die VDI 6022 weist auf physikalische, luftchemische sowie mikrobiologische Qualitätsmerkmale als zentrale Anforderungen an die Zuluftqualität. Um diese auch einhalten zu können, werden bereits an den Hersteller von Komponenten bestimmte Anforderungen gestellt.

So dürfen Bauteile z. B. keine Schadstoffe abgeben oder die Grundlage für Keimwachstum sein. Es gibt ferner eine Fülle von Anforderungen an die Konstruktion und das verwendete Material. Dies setzt sich hinsichtlich der Planung so fort, wo es z. B. Vorgaben zur Anordnung einzelner Komponenten gibt. In der Folge werden Anforderungen an die Errichtung gestellt, z. B. an die Anlagenzugänglichkeit und –reinigung.

Die Anforderungen an Wartung und Betrieb werden umfänglich in einer Checkliste beschrieben. Diese enthält alle hygienerelevanten Aufgaben, incl. der Fristen für deren Durchführung. Dazu gehört z.B. die regelmäßige Keimzahlbestimmung im Lufbefeuchterwasser. Ergänzt um die Aufgaben der funktionalen Wartung, wie sie z. B. in der VDI 3810 Blatt 4, der VDMA 24186 Teil 1, der AMEV 430 oder den speziellen Herstellervorgaben beschrieben sind, bildet die VDI 6022 die wesentliche Grundlage für die in der Arbeitsstättenverordnung verankerte Wartungsverpflichtung. 

Das neue Blatt 1 der VDI 6022 weist verschiedene Änderungen auf. Es wurde im Aufbau und Inhalt verändert. So wurden die ehemaligen Blätter 1.1 (Prüfung von RLT-Anlagen), 1.2 (Hinweise zu erdverlegten Leitungen) sowie 1.3 (Sauberkeit von Luftleitungen) integriert. Rückkühlwerke wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen und unterliegen jetzt der VDI 2047.

Neu formuliert wurde der Geltungsbereich, der inzwischen auch Prozessluftanlagen umfasst sowie die Personennutzung konkretisiert. Speziell die Anwendung der Richtlinie bei Prozessluftanlagen ist in den Fachkreisen umstritten.

Konkretisierungen finden sich hinsichtlich Anforderungen an die Sauberkeit von Luftleitungen und Reinigungsverfahren. Bezüglich der zu verwendenden Filterklassen wurde die Richtlinie an die DIN EN ISO 16890-1 angepasst.

Die Richtlinie widmet sich in der neuen Fassung umfänglich dem Thema Gefährdungsbeurteilung. Dies betrifft Tätigkeiten an diesen Anlagen, wie Wartungs- oder Reinigungsarbeiten. Darüber hinaus sind aber auch Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsstättenverordnung für die Anlagen durchzuführen, mit Bezug zu den durch die Anlagen versorgten Räume durchzuführen.

Neu sind im Rahmen der Hygieneinspektion die verpflichtenden Luftkeimmessungen der Zuluft aus den Anlagen sowie der Abgleich mit der angesaugten Vergleichsluft. Damit wird die Hygieneinspektion deutlich aufwendiger als in der alten Fassung. Gleichzeitig wird aber auch die Aussagekraft durch diese Luftkeimmessungen wesentlich besser.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung der VDI 6022?

Sofern es sich um eine RLT-Anlage oder Gerät handelt, welches eine Arbeitsstätte belüftet, besteht gemäß §4 der Arbeitsstättenverordnung die gesetzliche Verpflichtung diese in regel-mäßigen Abständen sachgerecht zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Dies muss nach dem Stand der Technik erfolgen, den die VDI 6022 als technische Regel beschreibt.

Daraus folgt, dass ein Betreiber die VDI 6022 umsetzen oder alternativ gleichwertige Maßnahmen ergreifen muss, deren Wirksamkeit er aber zu belegen hat.

In letzter Konsequenz ist die VDI 6022 die sicherste Lösung zur Erfüllung der Betreiberpflichten!

Welche Anforderungen legt die VDI 6022 fest?

Die VDI 6022 weist auf physikalische, luftchemische sowie mikrobiologische Qualitätsmerkmale als zentrale Anforderungen an die Zuluftqualität. Um diese auch einhalten zu können, werden bereits an den Hersteller von Komponenten bestimmte Anforderungen gestellt.

So dürfen Bauteile z. B. keine Schadstoffe abgeben oder die Grundlage für Keimwachstum sein. Es gibt ferner eine Fülle von Anforderungen an die Konstruktion und das verwendete Material. Dies setzt sich hinsichtlich der Planung so fort, wo es z. B. Vorgaben zur Anordnung einzelner Komponenten gibt. In der Folge werden Anforderungen an die Errichtung gestellt, z. B. an die Anlagenzugänglichkeit und –reinigung.

Die Anforderungen an Wartung und Betrieb werden umfänglich in einer Checkliste beschrieben. Diese enthält alle hygienerelevanten Aufgaben, incl. der Fristen für deren Durchführung. Dazu gehört z.B. die regelmäßige Keimzahlbestimmung im Lufbefeuchterwasser. Ergänzt um die Aufgaben der funktionalen Wartung, wie sie z. B. in der VDI 3810 Blatt 4, der VDMA 24186 Teil 1, der AMEV 430 oder den speziellen Herstellervorgaben beschrieben sind, bildet die VDI 6022 die wesentliche Grundlage für die in der Arbeitsstättenverordnung verankerte Wartungsverpflichtung. 

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